Best-Practice Leitfäden zu einzelnen Beratungsfeldern
Berufsgrundsätze des BDU e. V
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. versteht die Dienstleistung Unternehmensberatung als wichtigen Bestandteil einer arbeitsteiligen und sozialen Marktwirtschaft. Seit seiner Gründung im Jahr 1954 setzt sich der BDU dafür ein, die Qualität und Transparenz im Unternehmensberatungsmarkt stetig zu verbessern und hochwertige Berufsstandards zu verankern.
Standards ordnungsgemäßer Nachfolgeberatung
Die Problematik der Unternehmensnachfolge ist in den letzten Jahren massiv in das Bewusstsein von Politik, Industrieverbänden und auch der betroffenen Unternehmern gerückt. In den nächsten fünf Jahren stehen 135.000 Unternehmen mit ca. 1,3 Mio. Mitarbeitern vor der Übergabe. Davon werden ca. 8% mit insgesamt etwa 100.000 Mitarbeitern wegen ungelöster Nachfolgeprobleme liquidiert.
Dies ist nur die Spitze des Eisbergs, da durch die Vielzahl schlecht gelöster Nachfolgen weiterer volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Vor diesem Hintergrund hat sich die Nachfolgeberatung zu einem der am schnellsten wachsenden Segmente entwickelt. Von über 18.000 bei der KfW gelisteten Beratern bezeichnen sich ca. 60% als Nachfolgeberater. Die Qualifikationen dabei reichen vom Soziologen über den Betriebswirt bis zum Fachanwalt. Allgemein anerkannt ist dabei, dass es sich um eine der komplexesten Thematiken im Bereich der Beratung handelt, bei der neben strategisch-betriebswirtschaftlichen Aspekten auch steuerliche, gesellschaftsrechtliche und psychologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen.
Die Nachfolgeplanung ist elementarer Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung. Sie sollte unabhängig vom Alter des Firmeninhabers stets verfügbar sein und regelmäßig der konkreten Familien- und Unternehmenssituation angepasst werden.
Change-Management-Leitfaden für Entscheider
Keine Veränderung ist wie die andere. Change-Vorhaben sind so individuell wie die Menschen, so komplex wie die Strukturen und so dynamisch wie die Umfeldbedingungen, die sie prägen – gerade im Zeitalter globaler Märkte und digitalisierter Wertschöpfungsketten. Ob der Wandel erfolgreich gelingt, hängt insbesondere vom eingeschlagenen Weg und den gewählten Veränderungsmaßnahmen ab. Das stellt Managementverantwortliche vor große Herausforderungen – und vor die Frage, welche Kriterien bei der Change-Management-Beratung wirksam und nützlich sind?
Der Change-Leitfaden für Entscheider setzt genau hier an. Typische Charakteristika und Erfolgsfaktoren von Veränderungsprojekten, wesentliche Grundannahmen und Empfehlungen, professionelle Standards sowie Kernanforderungen an eine qualifizierte Change-Management-Beratung – diese Informationen haben wir kompakt zusammengefasst, um Sie bei allen Überlegungen rund um die Beraterwahl zu unterstützen. Der BDU-Fachverband Change Management ist dabei Ihr Garant für “State-of-the-Art“-Beratung und gebündeltes Praxis-Knowhow. Machen Sie mit uns einen Haken an die wichtigsten Fragen! Kommen Sie mit Ihren Veränderungsgestaltern ins Gespräch!
Grundlagen ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung
Inhaltlich gliedern sich die Grundlagen ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung (GoRS) in zwei Hauptbestandteile. Zunächst formulieren die Arbeitsgrundsätze die persönlichen Anforderungen an den Berater, die allgemeinen Anforderungen an die Auftragsanbahnung und die vertragliche Gestaltung sowie die dann folgende Auftragsbearbeitung. Der zweite Abschnitt beschreibt den Beratungsprozess in seinen einzelnen Phasen. Der Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung unterscheidet zwischen den Beratungsphasen der Restrukturierung, der Sanierung und der Restrukturierung nach erfolgreicher Sanierung, der sog. Nachsorge. Wie auch schon die GoRS insgesamt, ist die Aufteilung der Phasen nicht als Alternativentwurf zu den etablierten Phasenmodellen zu sehen. Vielmehr ist die nachfolgend dargestellte Aufgliederung der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung an die Krisenstadien nach IDW S6 angelehnt und fasst einzelne Zeitabschnitte für den Betrachtungswinkel der GoRS sinnvoll zusammen.
Innerhalb der drei Beratungsphasen werden jeweils phasenspezifisch das dafür notwendige Know-how der Berater betrachtet und die allgemeine Vorgehensweise sowie beispielhaft dafür notwendige Tools und zur Anwendung kommende Standards erläutert.
Grundsätze ordnungsgemäßer Markenbewertung
Die Marke ist eines der wichtigsten Assets eines Unternehmens, oftmals sogar als Unternehmensmarke direkt mit dem Unternehmen gekoppelt. Insofern kommt dem Wert der Marke im Rahmen der Bewertung von Unternehmen aber auch bei der Erfolgskontrolle des Managements ein hoher Stellenwert zu.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Bewertungsverfahren, teils sehr einfache, teils sehr komplexe Modelle, machen die Orientierung schwierig. Um eine fundierte Beratung der Klienten zu erleichtern und gleichzeitig Mindeststandards zu gewährleisten, formuliert der BDU Grundlagen ordnungsgemäßer Markenbewertung (GoM). Diese sollen als Richtschnur im Rahmen einer BDU-konformen Beratung in Markenwertfragen genutzt werden. Formuliert wird ein idealtypischer Ablauf der Markenbewertung. Bestimmte Prämissen im Bewertungsanlass oder in der bestehenden Datenbasis können Abweichungen von diesem idealtypischen Ablauf notwendig
machen.
Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung
Die Unterstützung eines Auftraggebers bei dessen Suche, Auswahl und Gewinnung von Fach- und Führungskräften ist eine Beratungsleistung von hohem betriebs- und volkswirtschaftlichen Nutzen. Sie erfordert vom Personalberater ein Höchstmaß an Kompetenz und Verantwortung. Der BDU hat es sich daher als nationale Berufsvertretung von Personalberatungsunternehmen zum Ziel gesetzt, die Professionalität der Branche zu fördern und seiner Mitglieder sicherzustellen.
Aus diesem Grund hat der BDU die nachfolgend dargestellten Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung formuliert. Sie dienen den BDU-Mitgliedsunternehmen als Richtlinien bei ihrer Tätigkeit als Personalberater. Gleichzeitig tragen diese Grundsätze dazu bei, dass sich Auftraggeber und Kandidaten ein Bild von der Professionalität und Qualifikation eines Personalberaters verschaffen können. Die Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung im BDU (GoPB) definieren daher, wie Tätigkeit für alle Beteiligten – Auftraggeber, Kandidaten, Personalberater – fachgerecht ausgeübt wird.
Grundsätze ordnungsgemäßer Planung
Eine plausible, nachvollziehbare und transparente Unternehmensplanung ist für den Erfolg eines Unternehmens elementar wichtig und stellt die Weichen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Mit der Erarbeitung der Unternehmensplanung werden gesetzliche Erfordernisse erfüllt, die sich unter anderem aus dem AktG, GmbHG, HGB und der InsO ableiten lassen. Das Institut der Unternehmensberater IdU im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. entwickelte die berufsmäßigen Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Unternehmensplanung unter Berücksichtigung von Wissenschaft, Recht und Praxis. Der nachfolgende Standard beinhaltet allgemeine Standpunkte und wesentliche Grundsätze
Struktur eines Grobkonzeptes
Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eröffnete mit den in § 270 b InsO genannten Regelungen zur Vorbereitung einer Sanierung für Unternehmen die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung durchzuführen und die Person des vorläufigen Sachwalters für das Gericht bindend vorzuschlagen. Neben der Geeignetheit der für das Amt des vorläufigen Sachwalters vorgeschlagenen Person setzt das so genannte „Schutzschirmverfahren“ voraus, dass das Schuldnerunternehmen zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrages nicht zahlungsunfähig ist, sondern lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Weiterhin darf die angestrebte Sanierung nach § 270 b Abs. 1 InsO nicht offensichtlich aussichtslos sein. Diese Voraussetzungen sind vom Unternehmen bei Antrag in einer mit Gründen versehenen Bescheinigung einer in Insolvenzsachen erfahrenen Person (u.a. Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) darzulegen.
Auf die grundsätzlich für ein Schutzschirmverfahren relevanten Themen und Aussagen, die nach Ansicht des BDU im Grobkonzept enthalten sein sollten, geht der IDW ES 9 indes nicht ein. Mit dem vorliegenden Leitfaden für die Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen der Bescheinigung nach § 270 b InsO werden die Anforderungen an die Erstellung und an die Überprüfung eines Grobkonzeptes konkretisiert. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V. empfiehlt seinen Mitgliedern, sich sowohl bei der Erstellung eines Grobkonzeptes im Hinblick auf § 270 b InsO als auch bei dessen Überprüfung an den im Folgenden strukturierten Themenfeldern und Fragestellungen zu orientieren.