Qualität im Consulting

Unternehmensberatung ist einer der freiesten Berufe, die es gibt. So ist der Zugang zum Beruf völlig frei, jede und jeder, der sich dazu berufen fühlt, kann Beratung anbieten. Umso wichtiger ist für Auftraggeber, sich über die Qualität eines Beratungsunternehmens und der angebotenen Beratungsleistung zu informieren. Der BDU hatte sich 1954 genau aus diesem Grund gegründet: Die Qualität der Dienstleistung sicherzustellen und auszubauen. Diesem Ziel sind wir bis heute verpflichtet. Durch vielfältige Maßnahmen und Initiativen.

DIE MITGLIEDSCHAFT IM BDU

Die Aufnahme in den BDU erfolgt erst nach dem Durchlaufen eines strengen Aufnahmeverfahrens, in dem wir unter anderem Kundenempfehlungen einholen oder die qualifizierte Berufserfahrung als Consultant sowie Qualitätsmanagementsysteme erfragen. Die finale Aufnahmeentscheidung wird dabei nicht von Vertretern der Geschäftsstelle getroffen, sondern von dem Vorstand des fachlich nächsten Fachverbandes.

BERUFSGRUNDSÄTZE UND QUALITÄTSSTANDARDS

Auch nach der Aufnahme stellt der BDU durch verschiedene Leitlinien die Integrität des Beratungsunternehmens und die qualifizierte Beratungsleistung sicher. So gelten für alle Mitgliedsunternehmen die BDU-Berufsgrundsätze. In ihnen werden die wichtigsten Anforderungen an das Mitglied festgelegt, so etwa die kompetente Auftragsdurchführung, die Unabhängigkeit der Beratung oder die Verschwiegenheit. Auch besteht eine Verpflichtung zur Weiterbildung. Ergänzt werden die Berufsgrundsätze durch die BDU-Qualitätsstandards. Sie beschreiben die wichtigsten Eckpunkte einer integren Beratungsleistung und den Prozess der Zusammenarbeit mit dem Klienten und gelten als Richtlinie für BDU-Beratungen. Ganz konkret werden hier Empfehlungen auf die konkrete Projektdurchführung gegeben.

DIE FACHLICHEN GRUNDSÄTZE

Aber der BDU gibt auch Leitlinien zur Durchführung bestimmter Beratungsdisziplinen heraus. In den Grundsätzen ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung und den Grundsätzen der Outplacementberatung werden zwei sehr wichtige Leistungen aus dem Bereich HR beschrieben. Sie helfen nicht nur beauftragenden Unternehmen. Sie tragen auch dazu bei, dass sich Kandidaten ein Bild von der Professionalität und Qualifikation einer Personal- oder Outplacementberatung verschaffen können. Für den Bereich der Unternehmensnachfolge hat der Verband die „Standards ordnungsgemäßer Nachfolgeberatung“ erarbeitet. Sie dienen Unternehmen und Organisationen als Checkliste zur Orientierung. Wenn Unternehmen in Schieflage geraten, braucht es eine Sanierungsberatung oder eine Restrukturierung. Hier ist besondere Vorsicht bei der Auswahl und Durchführung einer Beratung geboten. Für diese Fälle haben wir Grundlagen ordnungsgemäßer Restrukturierung und Sanierung (GoRS) als Leitfaden entwickelt. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP) wurden vor rund 16 Jahren vom BDU erstmals veröffentlicht und haben in den Jahren nicht nur viele Unternehmensplanungen beeinflusst, sondern auch Eingang in zahlreiche weitere Leitlinien und Regeln gefunden (z.B. IdW S6). Ein Arbeitskreis aus Fachleuten unterschiedlicher BDU-Fachverbände hat die GoP jetzt zu einer Fassung 3.0 überarbeitet. 

 

Alle Leitfäden im Überblick

Die persönliche Qualifikation 

Ergänzend zur (Unternehmens-)Mitgliedschaft bietet der BDU über seine Tochtergesellschaft noch persönliche Qualitätsnachweise für Unternehmensberater und Unternehmensberaterinnen, Sanierungsberater sowie Personalberater an. Als Mitglied im ICMCI, der weltweiten Vereinigung zur Qualitätssicherung in der Unternehmensberatung, ist der BDU exklusiv in Deutschland berechtigt, den international anerkannten personengebundenen Titel "Unternehmensberater CMC/BDU" zu vergeben. Eine Rezertifizierung ist alle drei Jahre notwendig.

 

Zusätzlich dazu: Der Sanierungsberater CMC/BDU. Die Vergabe ist an den Nachweis umfassender Spezialisierung und nachhaltiger Erfolge im Bereich Sanierung/Restrukturierung gebunden.

 

Schließlich: Im Rahmen unserer Mitgliedschaft im europäischen Dachverband der Personalberater, der ECSSA, dürfen wir mit Alleinstellungsmerkmal in Deutschland seit 2009 Titel "Personalberater CERC/BDU" vergeben. Der Titel wird nur an Personen verliehen, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Auswahl von Fach- und Führungskräften liegt.

 

Übersicht zu den Titelträgern

BDU-Mitgliedsunternehmen als Arbeitgeber

Als Branchenverband engagieren wir uns nicht nur für die Sicherstellung des hohen Qualitätsniveaus unserer Mitgliedsunternehmen, sondern auch für die Attraktivität des Beraterberufs. Als Ergänzung zu den Berufsgrundsätzen können sich Mitgliedsunternehmen dem BDU-Arbeitgeberkodex unterwerfen. In neun Punkten beschreibt er, worauf Consultingunternehmen im BDU im Rahmen einer nachhaltigen Mitarbeiterpolitik besonders viel Wert legen und was zukünftige sowie bestehende Mitarbeitende von bekennenden BDU-Mitgliedsunternehmen erwarten können. Die teilnehmenden Unternehmen bringen dieses durch die Einbindung des Logo #Lieblingsarbeitgeber auf ihren Webseiten zum Ausdruck.

Das Verbandsgericht

Wie stellt der BDU die Einhaltung der Berufsgrundsätze und seiner Regularien sicher?

 

Dazu haben wir ein unabhängiges Verbandsgericht, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende – ein ehemaliger Richter am Landgericht Köln – sowie zwei Vertreter von Mitgliedsunternehmen werden von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre gewählt. Sie sind zur strikt neutraler Ausübung des Amtes verpflichtet. Das Verbandsgericht kann jeder, insbesondere auch Kunden oder Wettbewerber, anrufen, wenn ein Verstoß eines Mitglieds gegen die Berufsgrundsätze im Raume steht (auch die BDU-Qualitätsstandards spielen hier eine Rolle, denn sie dienen dem Verbandsgericht zur Auslegung der Berufsgrundsätze).

Eine Beschwerde ist kostenfrei möglich. Wenn der Vorwurf zutrifft, kann das Verbandsgericht Strafen bis zu einem Ausschluss aus dem BDU empfehlen. Konkret beschweren können Sie sich unter verbandsgericht@bdu.de