Besonders in der unregulierten Branche der Unternehmens-, Personal- und Managementberater und -Beraterinnen ist die Qualitätssicherung wichtig. Klienten können bei einem BDU-Mitglied sicher sein, mit einem zuverlässigen und kompetenten Beratungsanbieter zusammenzuarbeiten, dessen Leitung in der Hand eines qualifizierten Unternehmensberaters liegt.
Wie stellt der BDU Beratungsqualität sicher?
Durch eine Mitgliedschaft im BDU können die Klienten sicher sein, dass es sich um eine seriöse und kompetente Beratung handelt. BDU-Mitglieder verpflichten sich, die Berufsgrundsätze des BDU einzuhalten. Mitglied im BDU ist die Unternehmensberatung, nicht die Person. Die Unternehmensberatung hält sich an festgelegte Regeln und im Streitfall kann der Klient vom BDU Unterstützung und Moderation erwarten. Um die Qualitätsansprüche zu erfüllen, müssen unsere Mitglieder bestimmte Anforderungen erfüllen, wenn Sie einen Mitgliedsantrag stellen. So muss der Lebenslauf fünf Jahre Berufserfahrung in einer Managementposition dokumentieren. Davon drei Jahre in einer Unternehmens- und/oder Personalberatung gewesen sein (entweder selbständig und/oder angestellt mit Akquise- und Budgeterfahrung). Außerdem müssen drei aussagefähige Projektbeschreibungen mit Klienten-Empfehlungen aus den vergangenen 18 Monaten vorgelegt werden. Des weiteren muss das Unternehmen über angemessene Qualitätsmanagement- und Personalmanagement-Systeme verfügen.
Qualitätsstandards in der Beratung

Klienten schätzen die Mitgliedschaft im BDU als Garantie für Qualität in der Beratung und eine professionelle Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen. Die Qualitätsstandards beschreiben die wichtigsten Eckpunkte einer integeren Beratungsleistung und den Prozess der Zusammenarbeit mit dem Klienten und gelten als Richtlinie für BDU-Berater. Mit dieser Qualitätsoffensive wollen wir uns am Markt differenzieren und einen weiteren Wettbewerbsvorteil der BDU-Berater gegenüber den Mitbewerbern erreichen.
BDU-Verbandsgericht
Wie stellt der BDU die Einhaltung der Berufsgrundsätze und seiner Regularien sicher? Dazu haben wir ein unabhängiges Verbandsgericht, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende – ein ehemaliger Richter am Landgericht Köln – sowie zwei Vertreter von Mitgliedsunternehmen werden von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre gewählt. Sie sind zur strikt neutraler Ausübung des Amtes verpflichtet. Das Verbandsgericht kann jeder, insbesondere auch Kunden oder Wettbewerber, anrufen, wenn ein Verstoß eines Mitglieds gegen die Berufsgrundsätze im Raume steht (auch die BDU-Qualitätsstandards spielen hier eine Rolle, denn sie dienen dem Verbandsgericht zur Auslegung der Berufsgrundsätze). Eine Beschwerde ist kostenfrei möglich. Wenn der Vorwurf zutrifft, kann das Verbandsgericht Strafen bis zu einem Ausschluss aus dem BDU empfehlen. Konkret beschweren können Sie sich unter verbandsgericht@bdu.de
