Consulting Public Sector

Der Öffentliche Sektor besitzt nicht selten zu wenig betriebswirtschaftliches und technologierelevantes Know-how. Externe Unterstützung ist und bleibt daher für Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen mehr als notwendig. Dieses gilt gerade jetzt in Zeiten der Pandemie. Bürgerdienste müssen digitalisiert werden, Prozesse effizient gestaltet und Verfahren bürgernah ausgestaltet werden. Wer, wenn nicht externe Experten und Expertinnen mit dem Knowhow aus vielen Projekten und unvoreingenommen, neutralen Blick kann hier unterstützen? Der Umsatzanteil in der deutschen Unternehmensberatungsbranche, der 2020 auf den Öffentlichen Sektor entfallen ist, lag bei 9,9 Prozent bzw. 3,42 Mrd. Euro absolut. (siehe BDU Facts&Figures 2020) Ein Großteil dieser externen Expertenunterstützung entfällt auf IT-Beratung. Im Vergleich hierzu: Die Kosten für den gerade fertiggestellten Berliner Flughafen liegen bei über 7 Milliarden Euro.

 

Die Öffentlichkeit diskutiert die Mandatierung von Beratungsunternehmen gelegentlich kritisch. Zurecht, da immerhin Steuermittel eingesetzt werden. Und das muss verantwortungsvoll geschehen.

UMSATZENTWICKLUNG BERATUNG PUBLIC SECTOR

 

In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen. Etwa die der Umsatzentwicklung der Beratung im Bereich Public. Oft wird behauptet, die öffentliche Verwaltung nehme mehr Beratung in Anspruch als der private Sektor. Dem ist nicht so: Die Inanspruchnahme von Unternehmensberatungsleistungen in Deutschland ist nicht massiv gestiegen. Der Anteil des Öffentlichen Sektors liegt seit Jahren stabil bei neun bis zehn Prozent bezogen auf den Gesamtbranchenumsatz. Details können aus der folgenden Grafik entnommen werden.

Und ein wissenswerter Fakt am Rande: Der Umsatzanteil, der auf die Kundenbranche Öffentlicher Sektor entfällt, ist international deutlich höher. In Deutschland lag der Anteil bei 9,9 Prozent, in den USA bei ca. 30 Prozent, in Großbritannien bei 22 Prozent und Spanien bei rd. 17,5 Prozent. (siehe Feaco Survey 2019/AMFF 2020/Facts & Figures 2021)

AUSWERTUNG "BERATERVERTRÄGE"

 

Es kommt hinzu, dass in der öffentlichen Diskussion auch Leistungen als „Beraterverträge“ eingeordnet werden, die gar keine Unternehmensberatung sind. Insbesondere wenn es um die Inanspruchnahme von Beratung bei Bundes- oder Landesministerien geht, fehlt es an der nötigen Differenzierung.

 

Oft handelt es sich nicht um Unternehmensberatung, sondern tatsächlich um „externe Unterstützungsleistungen“ insgesamt.

 

Wir haben uns dieses Thema einmal am Beispiel der Ausgaben der Landesregierung Rheinland-Pfalz für externe Unterstützung/Beratung in den Jahren 2019/2020 angeschaut und ausgewertet:

In Rheinland-Pfalz wurden in diesem Zeitraum insgesamt sechs Millionen Euro für externe Unterstützung ausgegeben – Unternehmensberatungen haben dabei allerdings nur einen Anteil von 45 Prozent. Wissenschaftliche Beratungen bzw. Forschungsaufträge an Hochschulen oder Forschungsinstituten umfassen demgegenüber 26 ProzentRechtsberatung und Wirtschaftsprüfung nehmen 15 Prozent ein. Details können Sie in der Grafik im Überblick sehen.

Dasselbe gilt für die die Rahmenverträgen mit "Beratern" des Bundes insgesamt. Dort zeigt sich, dass lediglich 18 Prozent klassische Unternehmensberatung an den Ausgaben ausmachen, weitere 22 Prozent IT-Beratung.

EINFLUSSNAHME VON UNTERNEHMENSBERATUNGEN

 

Gelegentlich heißt es auch, Unternehmensberatungen würden Politikberatung machen, gerade dann, wenn sie Bundesministerien beraten. Auch das lässt sich widerlegen. Wir werten hierzu regelmäßig einschlägige Befragungen der Opposition im Bundesstag und die Antworten der Bundesregierung zur Entstehung von Gesetzentwürfen aus. Vor allem interessiert uns die Frage: Wer hat daran mitgewirkt?

 

Das Ergebnis einer Auswertung mehrerer Vorhaben aus den Bereichen Klimaschutz und Lieferkettengesetz von Ende 2020/Anfang 2021 ergibt, dass von 274 Regierungskontakten nur 3 von Beratungsunternehmen stammen. Während 36 Prozent durch Verbände und NGOs erfolgten.

Ein ähnliches Ergebnis zeigt eine Auswertung der Gesprächspartner der Bundesregierung zur Rüstungspolitik. Demnach gab es 2018 und im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 73 Gespräche der Regierung mit Externen. Mit einem Anteil von 78%, wurden die meisten Gespräche mit Rüstungsunternehmen geführt. Verbände sind mit einem Anteil von 17% demnach am zweithäufigsten beteiligt. Beratungsunternehmen haben an keinem dieser Gespräche teilgenommen. Auch hier: Leitet man hieraus den Einfluss von Beratungsunternehmen ab, kommt man zu dem Befund: Keiner!

Es gibt letztlich auch kein informelles Netzwerk zwischen Politik und Beratung. Das zeigt sich anhand einer Auswertung der aktuellen Berufe früherer Bundesminister/Ministerinnen und parl. Staatssekretäre, wenn sie Gesprächspartner der Bundesregierung im Vorfeld eines Gesetzentwurfs waren. Die Analyse zeigt, dass der Kontakt zu Unternehmen mit einem Anteil von 60% am größten ist. An zweiter Stelle sind Verbände mit 32% zu finden. Berater - und zugleich frühere Politiker - machen mit 6 Kontakten lediglich einen Anteil von 2% aus.

BEI AUFTRAGSVERGABE DAS BREITE KNOW-HOW IM CONSULTING NUTZEN

 

Was aber immer gilt: Auftraggeber aus dem Bereich Public müssen professionell und vergaberechtlich konform Beratungsleistungen ausschreiben und vergeben. Für den besonderen Bereich von Vergaben, die nicht die Schwellenwerte erreichen, hat der Fachverband Öffentlicher Sektor einen Leitfaden entwickelt. Er erläutert, wie Auftraggeber die hier einschlägige Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) einhalten können:

 

Hier zum Leitfaden Unterschwellenvergabe

 

Aber unabhängig, ob ober- unterhalb der EU-Schwellenwerte: Ein funktionierender Wettbewerb ist immer wichtig, um das beste Beratungsunternehmen zu finden. Für den BDU schließt sich dabei die direkte Beauftragung einzelner Consultingfirmen ohne Betrachtung konkurrierender Angebote weitestgehend aus, zumal es eine Vielzahl an Beratungsunternehmen in Deutschland gibt, die auf den Öffentlichen Sektor spezialisiert sind. So lassen sich in der Regel z.B. durch die BDU-Beraterdatenbank zu allen möglichen Beratungsthemen mehrere in Frage kommende Unternehmens- oder Personalberatungen identifizieren und in den Auswahlprozess integrieren. Insgesamt gilt: Projekte und die Auftragsvergabe in der Öffentlichen Hand erfordern besonders hohe Anforderungen an Transparenz und Dokumentation.

 

 

Ihr Ansprechpartner in der BDU-Geschäftsstelle

Kai Haake steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.